"Billigangebote"

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Der Trend zur "Schnäppchenjagd" geht auch an der zahnärztlichen Versorgung nicht vorbei. Dentaldiscounter werben mit "Zahnersatz zum Nulltarif", in Internetportalen werden zahnärztliche Behandlungen "ersteigert", und Kliniken im Ausland versprechen kostengünstige Zahnbehandlungen während des Urlaubs. Der Wunsch von Patienten, Kosten zu sparen, ist nur allzu verständlich. Dennoch sollte darüber eines nicht vergessen werden: Auch eine Zahnersatzbehandlung ist ein medizinischer Eingriff und damit eine Dienstleistung in einem besonders sensiblen Bereich. Deshalb sollten Behandlungsangebote nie alleine nach dem Preis beurteilt werden. Auch auf etwaige gesundheitliche Risiken oder versteckte Kosten sollten Patienten achten. Günstig ist ein Angebot erst dann, wenn es zu einem angemessenen Preis auch eine hohe Beratungs- und Behandlungsqualität sowie Risikofreiheit bietet.

Dentaldiscounter
Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung resultieren zu 60 bis 70 Prozent aus den Material- und Laborkosten, also den Kosten für die Herstellung des Zahnersatzes. Nur 30 bis 40 Prozent sind in der Regel zahnärztliches Honorar. Diesen Umstand machen sich mittlerweile einige Anbieter zunutze. Sie lassen Kronen, Brücken und Prothesen im Ausland, meist in Fernost, anfertigen. Da Material- und Lohnkosten dort erheblich niedriger als in Deutschland sind, sparen sie Kosten ein, die sie in Form von Billigangeboten an Patienten weitergeben können. Oft wird dabei mit dem Lockangebot geworben, eine Zahnersatzbehandlung sei ohne Zuzahlung möglich. Doch einlösen lässt sich dieses Versprechen meist nur, wenn der Patient sich auf die Regelversorgung, also die Standardbehandlung beim jeweiligen Befund, beschränkt und zusätzlich ein Bonusheft geführt hat, das seinen Kassenzuschuss erhöht. Bei allen Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, muss der Patient auch beim Billiganbieter einen Eigenanteil leisten. Wählt er zum Beispiel statt einer Vollgusskrone eine vollkeramische Krone für einen zerstörten Backenzahn, ist eine Zuzahlung unvermeidlich.

Wenn Zahnersatz aus dem Ausland bezogen wird, muss auf jeden Fall die Qualitätsfrage geklärt sein. Ausländischer Zahnersatz muss nicht schlechter sein als in Deutschland hergestellter. Allerdings sollte zweifelsfrei sichergestellt sein, dass er deutschen Qualitätsnormen, z.B. den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes, entspricht.

Auch wenn vor allem Discounter bzw. Kettenpraxen auf Auslandszahnersatz setzen, kann grundsätzlich jeder niedergelassene Zahnarzt qualitätsgesicherten Zahnersatz aus dem Ausland beziehen, um günstige Angebote für Standardtherapien zu ermöglichen. Allerdings kann es gerade bei aufwendigen Fällen und Versorgungen, die höchsten ästhetischen Ansprüchen genügen sollen, für Patient und Zahnarzt sehr sinnvoll sein, ein zahntechnisches Labor in unmittelbarer Nähe der Praxis zu nutzen. Patienten, die aus Kostengründen eine Versorgung mit Auslandszahnersatz in Betracht ziehen, sollten mit ihrem Zahnarzt offen über diese Möglichkeit sprechen, bevor sie zu einem Discounter wechseln und dafür unter Umständen ein langjähriges und vertrauensvolles Patienten-Arzt-Verhältnis aufgeben.

Auktionsportale
Während der letzten Monate haben sich im Internet Auktionsplattformen gebildet, auf denen Patienten die Daten aus ihrem Heil- und Kostenplan eingeben können, dann anonymisierte Kostenangebote für Ihre Zahnersatzbehandlung erhalten und sich schließlich für einen Anbieter entscheiden, dessen Kontaktdaten und Adresse sie erhalten. So praktisch dieses Vorgehen für den Patienten zunächst auch sein mag, sollten dabei doch auch einige kritische Punkte bedacht werden.
Zahnärzte geben hier Therapieempfehlungen und Kostenangebote über das Internet ab, ohne den Patienten zuvor gesprochen und untersucht zu haben. Sie kennen also zunächst weder seine genaue gesundheitliche Situation noch seine Erwartungshaltung an die Behandlung. Ein solches erstes Angebot kann daher nie verlässlich und ausreichend medizinisch begründet sein. Unter Umständen muss es bei einer später erfolgenden Untersuchung revidiert werden.

Dieses Problem hängt auch damit zusammen, dass der Heil- und Kostenplan, den der Patient ins Internet überträgt, nicht unbedingt alle für eine Behandlung relevanten Daten enthält. Das wiederum kann dazu führen, dass Angebote oft nur scheinbar vergleichbar sind, da sie sich in wichtigen Details (bei einer Brückenversorgung z.B. in der Wahl der Metalllegierung) unterscheiden. Solche "kleinen" Unterschiede können erhebliche Kostenabweichungen nach sich ziehen. Natürlich sind erhebliche Preisdifferenzen auch bei Angeboten vorzufinden, die in der Substanz tatsächlich vergleichbar sind. Sie sind dann vor allem auf die geringeren Material- und Laborkosten mancher Angebote zurückzuführen, die unter anderem bei der Nutzung von Auslandszahnersatz entstehen.

Patienten haben den berechtigten Wunsch nach neutraler Beratung, nach Kosten- und Leistungstransparenz bei ihrer Zahnersatzbehandlung. Leider können Auktionsportale diese Bedürfnisse bestenfalls im Ansatz erfüllen, und die voraussichtliche Qualität einer angebotenen Behandlung ist für den Patienten nur schwer einzuschätzen. Auch aus diesem Grund ist die Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zum Zweitmeinungsmodell ins Leben gerufen worden, die gesetzlich Krankenversicherten neutrale Information und Beratung zu Zahnersatzbehandlungen anbietet.

Zahnersatzbehandlungen im Ausland
In den letzten Jahren haben Angebote zugenommen, in denen ausländische Anbieter für Zahnersatzbehandlungen im Rahmen von Urlaubsreisen werben. Tatsächlich können gesetzlich Krankenversicherte auch Zahnärzte innerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, die sie auch bei einer Behandlung in Deutschland übernehmen würde, beim Zahnersatz also die Festzuschüsse je nach Befund. Den Eigenanteil und alle weiteren mit der Reise verbundenen Kosten muss der Patient selbst bezahlen.

Unter medizinischen Gesichtspunkten sollte eine Zahnbehandlung nach Möglichkeit immer wohnortnah durchgeführt werden. Wenn der Zahnarzt in der Nähe ist, können etwaige Vor- und Nachbehandlungen mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitnot durchgeführt werden. Er steht dann auch bei Komplikationen oder in Notfällen sofort zur Verfügung. Wer aus Kostengründen dennoch eine Behandlung im Ausland plant, sollte sich vergewissern, dass eine hochwertige Qualität der zahnmedizinischen und zahntechnischen Arbeit gesichert ist. Gute Leistungen sind auch in osteuropäischen Ländern möglich, aber nicht selbstverständlich. Gelegentlich ist eine Neigung zur prothetischen Überversorgung feststellbar. Das heißt, dass ein Patient im Einzelfall möglicherweise umfangreicheren Zahnersatz als eigentlich notwendig erhält. Besonders bei Billigangeboten sollten außerdem alle möglichen Kostenfaktoren berücksichtigt werden. Wird aufgrund von Komplikationen eine Nachbehandlung erforderlich, für die man erneut anreisen muss, kann der erhoffte Kostenvorteil schnell dahin sein.

Für Zahnersatzbehandlungen im Ausland gelten die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Dies kann Probleme bereiten, wenn sich nachträglich Mängel herausstellen. Kein deutscher Zahnarzt ist verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern. Patienten bleibt dann nur die Möglichkeit, entweder weitere Kosten für eine Nachbehandlung in Deutschland in Kauf zu nehmen, oder zu versuchen, die Gewährleistungsansprüche vor Ort im Ausland durchzusetzen.
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