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Der Trend zur "Schnäppchenjagd" geht auch an der
zahnärztlichen Versorgung nicht vorbei. Dentaldiscounter werben mit
"Zahnersatz zum Nulltarif", in Internetportalen werden
zahnärztliche Behandlungen "ersteigert", und Kliniken im Ausland
versprechen kostengünstige Zahnbehandlungen während des Urlaubs. Der
Wunsch von Patienten, Kosten zu sparen, ist nur allzu verständlich.
Dennoch sollte darüber eines nicht vergessen werden: Auch eine
Zahnersatzbehandlung ist ein medizinischer Eingriff und damit eine
Dienstleistung in einem besonders sensiblen Bereich. Deshalb sollten
Behandlungsangebote nie alleine nach dem Preis beurteilt werden. Auch auf
etwaige gesundheitliche Risiken oder versteckte Kosten sollten Patienten
achten. Günstig ist ein Angebot erst dann, wenn es zu einem angemessenen
Preis auch eine hohe Beratungs- und Behandlungsqualität sowie
Risikofreiheit bietet.
Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung resultieren zu 60 bis
70 Prozent aus den Material- und Laborkosten, also den Kosten für die
Herstellung des Zahnersatzes. Nur 30 bis 40 Prozent sind in der Regel
zahnärztliches Honorar. Diesen Umstand machen sich mittlerweile einige
Anbieter zunutze. Sie lassen Kronen, Brücken und Prothesen im Ausland,
meist in Fernost, anfertigen. Da Material- und Lohnkosten dort erheblich
niedriger als in Deutschland sind, sparen sie Kosten ein, die sie in Form von
Billigangeboten an Patienten weitergeben können. Oft wird dabei mit dem
Lockangebot geworben, eine Zahnersatzbehandlung sei ohne Zuzahlung
möglich. Doch einlösen lässt sich dieses Versprechen meist nur,
wenn der Patient sich auf die Regelversorgung, also die Standardbehandlung beim
jeweiligen Befund, beschränkt und zusätzlich ein Bonusheft
geführt hat, das seinen Kassenzuschuss erhöht. Bei allen
Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, muss der Patient
auch beim Billiganbieter einen Eigenanteil leisten. Wählt er zum Beispiel
statt einer Vollgusskrone eine vollkeramische Krone für einen
zerstörten Backenzahn, ist eine Zuzahlung unvermeidlich.
Wenn Zahnersatz aus dem Ausland bezogen wird, muss auf jeden Fall die
Qualitätsfrage geklärt sein. Ausländischer Zahnersatz muss nicht
schlechter sein als in Deutschland hergestellter. Allerdings sollte
zweifelsfrei sichergestellt sein, dass er deutschen Qualitätsnormen, z.B.
den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes, entspricht.
Auch wenn vor allem Discounter bzw. Kettenpraxen auf Auslandszahnersatz setzen,
kann grundsätzlich jeder niedergelassene Zahnarzt
qualitätsgesicherten Zahnersatz aus dem Ausland beziehen, um günstige
Angebote für Standardtherapien zu ermöglichen. Allerdings kann es
gerade bei aufwendigen Fällen und Versorgungen, die höchsten
ästhetischen Ansprüchen genügen sollen, für Patient und
Zahnarzt sehr sinnvoll sein, ein zahntechnisches Labor in unmittelbarer
Nähe der Praxis zu nutzen. Patienten, die aus Kostengründen eine
Versorgung mit Auslandszahnersatz in Betracht ziehen, sollten mit ihrem
Zahnarzt offen über diese Möglichkeit sprechen, bevor sie zu einem
Discounter wechseln und dafür unter Umständen ein langjähriges
und vertrauensvolles Patienten-Arzt-Verhältnis aufgeben.
Während der letzten Monate haben sich im Internet Auktionsplattformen
gebildet, auf denen Patienten die Daten aus ihrem Heil- und Kostenplan eingeben
können, dann anonymisierte Kostenangebote für Ihre
Zahnersatzbehandlung erhalten und sich schließlich für einen
Anbieter entscheiden, dessen Kontaktdaten und Adresse sie erhalten. So
praktisch dieses Vorgehen für den Patienten zunächst auch sein mag,
sollten dabei doch auch einige kritische Punkte bedacht werden.
Zahnärzte geben hier Therapieempfehlungen und Kostenangebote über das
Internet ab, ohne den Patienten zuvor gesprochen und untersucht zu haben. Sie
kennen also zunächst weder seine genaue gesundheitliche Situation noch
seine Erwartungshaltung an die Behandlung. Ein solches erstes Angebot kann
daher nie verlässlich und ausreichend medizinisch begründet sein.
Unter Umständen muss es bei einer später erfolgenden Untersuchung
revidiert werden.
Dieses Problem hängt auch damit zusammen, dass der Heil- und Kostenplan,
den der Patient ins Internet überträgt, nicht unbedingt alle für
eine Behandlung relevanten Daten enthält. Das wiederum kann dazu
führen, dass Angebote oft nur scheinbar vergleichbar sind, da sie sich in
wichtigen Details (bei einer Brückenversorgung z.B. in der Wahl der
Metalllegierung) unterscheiden. Solche "kleinen" Unterschiede
können erhebliche Kostenabweichungen nach sich ziehen. Natürlich sind
erhebliche Preisdifferenzen auch bei Angeboten vorzufinden, die in der Substanz
tatsächlich vergleichbar sind. Sie sind dann vor allem auf die geringeren
Material- und Laborkosten mancher Angebote zurückzuführen, die unter
anderem bei der Nutzung von Auslandszahnersatz entstehen.
Patienten haben den berechtigten Wunsch nach neutraler Beratung, nach Kosten-
und Leistungstransparenz bei ihrer Zahnersatzbehandlung. Leider können
Auktionsportale diese Bedürfnisse bestenfalls im Ansatz erfüllen, und
die voraussichtliche Qualität einer angebotenen Behandlung ist für
den Patienten nur schwer einzuschätzen. Auch aus diesem Grund ist die
Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zum Zweitmeinungsmodell
ins Leben gerufen worden, die gesetzlich Krankenversicherten neutrale
Information und Beratung zu Zahnersatzbehandlungen anbietet.
In den letzten Jahren haben Angebote zugenommen, in denen ausländische
Anbieter für Zahnersatzbehandlungen im Rahmen von Urlaubsreisen werben.
Tatsächlich können gesetzlich Krankenversicherte auch Zahnärzte
innerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse
übernimmt die Kosten, die sie auch bei einer Behandlung in Deutschland
übernehmen würde, beim Zahnersatz also die Festzuschüsse je nach
Befund. Den Eigenanteil und alle weiteren mit der Reise verbundenen Kosten muss
der Patient selbst bezahlen.
Unter medizinischen Gesichtspunkten sollte eine Zahnbehandlung nach
Möglichkeit immer wohnortnah durchgeführt werden. Wenn der Zahnarzt
in der Nähe ist, können etwaige Vor- und Nachbehandlungen mit der
gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitnot durchgeführt werden. Er steht dann
auch bei Komplikationen oder in Notfällen sofort zur Verfügung. Wer
aus Kostengründen dennoch eine Behandlung im Ausland plant, sollte sich
vergewissern, dass eine hochwertige Qualität der zahnmedizinischen und
zahntechnischen Arbeit gesichert ist. Gute Leistungen sind auch in
osteuropäischen Ländern möglich, aber nicht
selbstverständlich. Gelegentlich ist eine Neigung zur prothetischen
Überversorgung feststellbar. Das heißt, dass ein Patient im
Einzelfall möglicherweise umfangreicheren Zahnersatz als eigentlich
notwendig erhält. Besonders bei Billigangeboten sollten außerdem
alle möglichen Kostenfaktoren berücksichtigt werden. Wird aufgrund
von Komplikationen eine Nachbehandlung erforderlich, für die man erneut
anreisen muss, kann der erhoffte Kostenvorteil schnell dahin sein.
Für Zahnersatzbehandlungen im Ausland gelten die
Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Dies kann Probleme bereiten,
wenn sich nachträglich Mängel herausstellen. Kein deutscher Zahnarzt
ist verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren oder
nachzubessern. Patienten bleibt dann nur die Möglichkeit, entweder weitere
Kosten für eine Nachbehandlung in Deutschland in Kauf zu nehmen, oder zu
versuchen, die Gewährleistungsansprüche vor Ort im Ausland
durchzusetzen. |
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